Keine Unterstützung der OS-Verdampfung durch den Deutschen Imkerbund

Hier ein Vollzitat aus dem kürzlich erschienenen Newsletter D.I.B. Aktuell 4/2021 des Deutschen Imkerbundes:

Verdampfung von Oxalsäure ohne Vorteile

Der D.I.B. erhält immer wieder Anfragen, warum die Anwendung von Oxalsäure mittels Verdampfung in Deutschland keine Zulassung hat. Nach Kenntnis unseres Beirates für Wissenschaft und Bienengesundheit, Dr. Marina Meixner, wird eine Zulassung der Verdampfung aktuell vom Hersteller Andermatt BioVet GmbH auf europäischer Ebene angestrebt. Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es allerdings einen kritischen Punkt bei der Verdampfung von Oxalsäure zu beachten: den Anwenderschutz. Hier liegt die Verantwortung der Datensammlung bei den Berufsgenossenschaften, die jedoch noch nicht in belastbarer Menge vorlägen.

In den bisher durchgeführten Untersuchungen verschiedener Institute (u. a. in Kirchhain) war die Effektivität einer Oxalsäure-Verdampfung nicht besser als die einer Behandlung mit Ameisensäure, bzw. einer Sprüh- oder Träufelbehandlung mit Oxalsäure. Insbesondere die Träufelbehandlung mit höherer Konzentration erwies sich als effektive und für den Anwender sichere Behandlungsvariante.

Aus genannten Gründen sehen wir als Bundesverband derzeit keinerlei Notwendigkeit oder Erfordernis, die Verdampfung von Oxalsäure zu unterstützen.

(Quelle: D.I.B. Aktuell 4/2021, S. 30)

Festzustellen bleibt:

  • Der D.I.B. erhält immer wieder Anfragen“, also scheint eine entsprechend große Nachfrage zu dem Thema da zu sein, die den D.I.B. immerhin zu dieser kurzen Stellungnahme animiert.
  • Die große Mehrzahl der (oder gar alle?) deutschen Nachbarstaaten sowie weitere Länder (u.a. restliches Europa, Kanada, USA) scheinen die Frage nach dem Anwenderschutz bereits befriedigend beantwortet zu haben.
  • Der D.I.B. als Interessenvertretung der großen Mehrheit der deutschen Imkerinnen und Imkern sieht trotz der Nachfrage „derzeit keinerlei Notwendigkeit oder Erfordernis“, dieses Thema für seine Mitglieder zu klären.

Damit ist zu befürchten, dass Deutschland bei diesem Thema weiterhin ein großer weißer Fleck auf der Landkarte bleiben wird.


Querverweise

Na wenn Tierwohl kein Grund ist Behandlungsmethoden zu unterstützen?!?… Und ganz sicher gibts auch genug „ Unfälle“ mit AS Säure und Oxalsäureträufellösung…. Nun gut, dann fahren wir halt alle weiter zur Behandlung über die Grenze (n)
PS: Es hat auch keiner die Effektivität der AS und Oxalsäureträufelung bezweifelt. Es geht „ nur“ um das Tierwohl… aber offenbar ist das dem DIB eher nicht wichtig. Viel wichtiger ist hier die Verpackung der Verkaufseinheiten neu zu designen….
Bei den Aussagen des DIB bekomme ich Blutdruck…

7 „Gefällt mir“

Wenn das so wäre, dann wäre es dennoch kein gutes Argument.
Das würde ja bedeuten, die Anwendersicherheit ist bei Ameisensäure und Träufellösung nicht sehr groß, also braucht man sie bei der Oxalsäuresublimation auch nicht so wichtig nehmen. Das wäre der falsche Ansatz.

So ist es aber zum Glück nicht. Alle Verfahren sind sehr sicher.
Als „größten anzunehmenden Unfall“ könnte ich mir vorstellen, dass jemand, der AS ohne Handschuhe verwendet und sie sich über die Finger kleckert, später Hautreizungen bekommt. Ähnlich wie bei Essigessenz oder Toilettenreiniger. Und selbst das lässt sich durch anschließendes Händewaschen vermeiden.
Für andere „Unfälle“ fehlt mir schlicht die Phantasie.

Damit der Oxalsäure"nebel" Schaden anrichten kann, müsste man ihn einatmen. Wenn sich aber jemand absichtlich in eine OS-Nebelwolke stellt und das versucht, wird es ihm nicht gelingen, denn er wird einen starken Hustenreiz bekommen und sich freiwillig aus der „Gefahrzone“ begeben.

Man muss sich also bei allen Verfahren schon bewusst und absichtlich falsch verhalten, um auch nur ein kleines Sicherheitsrisiko einzugehen.

Ich hatte übrigens bei der letzten Varroabehandlung selbst einen Unfall, der zu einer Blutung und starken Reizungen und Schwellungen führte:
Ich habe mir nämlich an der scharfen Kante des Stockmeißels den Finger geritzt und mich hat eine Biene gestochen. Da frage ich mich, ob bei der Bienenhaltung an sich die Anwendersicherheit überhaupt gegeben ist.

Gruß
Heiner

2 „Gefällt mir“

@Heiner : So wollte ich tatsächlich die Art der Unfälle kategorisieren. Getreu dem Motto, die größte Unfallgefahr besteht auf dem Weg zum Bienenstand. Jeder! Imker der einigermaßen umsichtig arbeitet hat weder mit AS noch mit OS Träufelung, OS Sprühen und OS verdampfen ernsthafte gesundheitliche Probleme infolge „Arbeitsunfällen“ zu tun. BTW: Der DIB schreibt, das die BG für die Sicherheitsanalysen bzw. der Unfallstatistik zuständig sei. Das trifft für die Berufsimker sicher zu. Für die überwältigende Mehrheit der Imker jedoch nicht. Insoweit wäre das Material dass die BG möglicherweise sammeln würde, könnte, müsste herzlich wenig tragfähig.

2 „Gefällt mir“

Hallo Zusammen,
diese Gedanken macht sich die Berufsgenossenschaft:
Stand 12/2016

Seite 30: Verdampfung von OS

Da bin ich aber beruhigt, dass es auch für den hintersten Winkel meines Privatlebens eine Behörde gibt, die sich um mich sorgt, sich Gedanken um mich macht, mich fürsorglich an die Hand nimmt und mich leitet und die Unbilden des bösen Lebens von mir fernhält.

Die Berufsgenossenschaft ist für mein Privatleben schlicht und ergreifend nicht zuständig.
Dafür bin ich zum Glück - noch - selbst verantwortlich.

3 „Gefällt mir“

Da kann ich mir andere Unfälle vorstellen…

Im Sicherheitsdatenblatt der AS60 steht:
„verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden“.

Ich persönlich bin nie ohne Augenspülflaschen und Neutralisierungsspray beim Behandeln unterwegs.

Nicht jeder hat z.B. am Bienenstandort fliessendes Wasser zur Verfügung.

Und was hier offensichtlich auch nicht beachtet wird:
Bei 2 Völkern hinterm Haus und einem ganzen Wochenende Zeit kannst Du langsam und vorsichtig arbeiten. Du bist den Dämpfen und Gasen nur kurzfristig ausgesetzt.
Hast Du mehr Völker oder bist gar Berufsimker,
dann muss eher schnell gearbeitet werden, das Risiko steigt damit und die der Gefahr ausgesetzte Zeit auch.

Die Zulassungsprüfung macht aber keinen Unterschied ob Du im Jahr eine Minute den Dämpfen ausgesetzt bist oder tagelang.

Gruß Andreas

3 „Gefällt mir“

Ich persönlich halte das für völlig übertrieben.

Hast Du Deine Augenspülflasche auch dabei, wenn Du mit Essigsäure die Kaffeemaschine entkalkst oder mit Abflussfrei den Wasserablauf wieder gängig machst? Dafür gilt nämlich das gleiche.

Aber das darf natürlich jeder halten, wie er mag.

Ich weiß, Du hast ja notfalls 2 Augen und unter den Blinden ist der Einäugige immer noch der König :wink:

1 „Gefällt mir“

Gut, dass der Stand dabei steht. Also ist das Dokument zwar aktuell und unverändert (es gibt offenbar kein neueres), der Inhalt ist jedoch schon ein halbes Jahrzehnt alt.

Die „Gedanken“ bestehen da nur aus diesen 2 Sätzen und werden auch nicht weiter erläutert:

Also letztlich nur ein „ist nicht zugelassen und außerdem hochgefährlich!“.

Interessant wäre, wer genau das Gesundheitsrisiko auf welche Art und wann zuletzt untersucht hat. Zumal es weitere (wissenschaftliche) Untersuchungen gibt, die bekanntermaßen zu anderen Ergebnissen kommen. Wer zum Beispiel Pia Aumeiers Live-Streams aufmerksam verfolgt, hört dort von Dr. Gerhard Liebig gegenteilige Schlussfolgerungen zu denen des D.I.B.s und der Berufsgenossenschaft, insbesondere was das Tierwohl und die Anwendersicherheit angeht.

2 „Gefällt mir“

Tatsächlich finde ich den Verlauf der Diskussion super interessant. Ist das Thema doch offenbar Ursache der Nichtunterstützung durch den DIB. Es wäre vielleicht mal interessant eine Erhebung zu fahren welcher Imker eine FFP 2 Maske während der Träufelmethode trägt. Desweiteren wäre auch mal spannend zu wissen was der DBIB zu der Thematik denkt. Zur BG Broschüre: Natürlich ist dort alles arg überzogen. Wir dürfen nicht vergessen: Es ist letztlich eine Versicherung. Wir stellen uns vor, ein ( Berufs) Imker schneidet sich am scharfkantigen Stockmeissel. Die Wunde entzündet sich und bedarf der ärztlichen Behandlung… Das wäre nicht passiert, hätte der Imker Handschuhe getragen…. Ihr versteht sicher meinen Ansatz
@Heiner: Tatsächlich ist die BG eben nicht ! die Behörde die sich „um deine Gesundheit sorgt“ sondern sie sorgt sich um die Berufsimker…Siehe Broschüre Seite 2……

1 „Gefällt mir“

Hallo @EmmBee ,
du bist mir leider mit deiner Antwort zuvor gekommen.

" Die Verdampfung von Oxalsäure-Dihydrat ist in Deutsch-
land nicht zugelassen Bei diesem Verfahren besteht für
den Anwender ein sehr hohes Gesundheitsrisiko."

Es wird mit keinem Wort von den zuständigen Leuten mitgeteilt woraus sich eine " Sehr hohe Gefährdung der Gesundheit bei der Anwendung von OS im Verdampfungsverfahren " gegenüber den zugelassenen Verfahren ergibt.
Für mich hört sich dieser Satz an wie in den USA ein Herr Trump allen erzählt : " Ich habe die Wahl gewonnen aber bin kein Präsident geworden weil mir die Wahl gestohlen wurde ".
Mehr nicht !
Es werden keinerlei Begründungen dazu veröffendlicht nur der Satz wird ständig wiederholt damit alle glauben er ist richtig.
Falsch !
Ich vermute mal man hat einfach keine Lust sich mit diesem Thema weiter zu beschäftigen.
Es wird vermutlich eine Lobby geben die eine Änderung der Richtlinien verhindert oder zumindest verzögert.
Egal welches Behandlungsverfahren man anwendet, der gesunde Menschenverstand sagt einem immer daß Eigenschutz an erster Stelle stehen muß und dazu gibt es genug Vorschriften und Empfehlungen.
Wer das ignoriert gefährdet sich auch bei den zugelassenen Verfahren und zwar grob fahrlässig.

Gruß Jörg

3 „Gefällt mir“

Womöglich. Meine Theorie dazu ist:

  • Der D.I.B. will sich nicht mit dem Thema befassen, wie er jetzt ja auch klar geäußert hat, und stützt seine Ablehnung auf die aktuell geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

  • Die Berufsgenossenschaften sehen keine Veranlassung, sich näher mit dem Thema zu befassen, weil ja vor allem der mit Abstand größte Interessenvertreter D.I.B. offensichtlich kein Interesse an dem Thema hat.

Jetzt muss sich keiner bewegen und alles bleibt beim Alten. Win-Win!

4 „Gefällt mir“

Schöne Zusammenfassung. Und genau das ist, was meinen Blutdruck hochtreibt. Keine wahre Diskussion ( damit meine ich DIB - Zulassungsbehörden) in der Sache sondern taktische Wege aus dem Dilemma suchen…

1 „Gefällt mir“

Folgende Fragen hab ich an die Berufsgenossenschaft bezüglich B37
gestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
in ihre Broschüre B 37 vom 12/2016 stellen Sie auf Seite 30
das Verdampfungsverfahren mit Oxalsäure als Gesundheitsrisiko für den Anwender dar.
„Die Verdampfung von Oxalsäure-Dihydrat ist in Deutschland nicht zugelassen. Bei diesem Verfahren besteht für den Anwender ein sehr hohes Gesundheitsrisiko.“

Haben sich seit 2016 bezüglich der Verdampfung weiter Erkenntnisse ergeben? Wie läßt es sich erklären, dass in anderen EU-Staaten diese Anwendung bei entsprechenden Schutzmaßnahmen zugelassen ist?
Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.

4 „Gefällt mir“

:+1::+1: Auf die Antwort sind hier bestimmt einige sehr gespannt….

Broschüre von 2020: Stand 07/2021
Seite 35

1 „Gefällt mir“

Da warten jetzt alle gespannt drauf
Gruß Jörg

Wer sich das PDF für den einzigen relevanten Satz :wink: auf Seite 35 nicht herunterladen will:
Der Messtechnische Dienst der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Kassel vermeldet die folgende Aktivität aus 2020 (!):

Nun scheint eine Versicherung Interesse zu haben. Aber inwiefern bzw. für wen wären die Erkenntnisse maßgeblich? Warum wird das Verfahren durch eine Sozialversicherung beprobt? Und was sind die Ergebnisse, die ja schon seit Ende 2020 vorliegen müssten? Fragen über Fragen…

Vielleicht als Antwort auf deine vorletzte Frage geeignet:

Ihre Aufgabe ist es, Arbeitnehmer, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit erkrankt sind, zu unterstützen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle in der Landwirtschaft tätigen Personen.

2 „Gefällt mir“