Keine Unterstützung der OS-Verdampfung durch den Deutschen Imkerbund

Als Grundlage dürfte einfach das Sicherheitsdatenblatt zu diesem Stoff dienen und somit für den Interessierten bekannt sein:

http://www.gifte.de/Chemikalien/oxalsaeure_dihydrat.htm

Zum Vergleich hier mal Ameisensäure!
http://www.gifte.de/Chemikalien/ameisensaeure.htm

Nur so zum Vergleich :man_shrugging:

Wir reden halt doch über Säuren und nicht über Nuss- Nougat- Creme
Ich bleibe dabei: Ich persönlich halte die Argumentation des Anwenderschutzes für schlicht nicht plausibel. Dann hätte eine AS Behandlung ebenfalls keine Genehmigung bekommen

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http://bienenstand.at/wp-content/uploads/2020/11/3.ZwischenberichtZukunftBiene2020.pdf
In Österreich sind ca 51 % der Imker mit dem Verdampfen von OS dabei (Winterbehandlung)
Die unterschiedlichen Wirkungen usw. lassen sich aus dem Zwischenbericht herauslesen.
Seite 43 ff
Seite 66
Mit Strg+F läßt es sich im Dokument leicht nach Oxalsäure suchen

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Das ist mal eine Veröffentlichung!:+1:

Wenn ich die empfohlenen Schutzmaßnahmen vergleiche ist für mich die OS sicherer zu handhaben als AS.
1.) Als Personenschutz bei der AS-Verarbeitung " muß ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden "
2.) Als Personenschutz bei der OS-Verarbeitung " muß Atemschutz FFP 2 getragen werden "
Jetzt frage ich mich : was ist einfacher einzuhalten ?
Wer trägt bei der AS-Behandlung einen gasdichten Vollschutzanzug ?
Bei der OS-Behandlung trage ich immer eine FFP 2 Maske !
Gruß Jörg

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Wisst ihr, ich bin nur Wirtschaftsingenieur kein Chemiker unterstelle aber jedem hier einen gesunden Menschenverstand. Zu gern wäre ich mal in einer DIB Runde oder noch besser in einer Runde der verantwortlichen Behörden zur Zulassung dabei. Es wäre mir interessant der Argumentation der „ Fachleute“ zu folgen die dann zum Ergebnis kommen: AS kein Thema OS verdampfen zu gefährlich :joy:

Unabhängig der aktuellen Diskussion hier fasse ich für mich erneut zusammen: AS Langzeit im Sommer , OS Verdampfung ( Sublimation) dann in Dänemark im Winter. Zuverlässig, sicher und vor allem besser für den Bien. Ich muss die Beute nicht öffnen, keine Rähmchen ziehen.

Es geht hier also um Berufsimker. Nun scheint diese Sozialversicherung schon seit mindestens 2020 von einer „bevorstehenden Zulassung“ zu wissen und bereitet sich schon darauf vor. Dabei beprobt sie zwei nicht näher genannte Verfahren, weil bei denen mutmaßlich ein Arbeitsunfall entstehen und damit ein Versicherungsfall eintreten könnte.

Warum weiß man bloß nichts Offizielles von dieser „bevorstehenden Zulassung“?

Diese Frage kann ich nicht beantworten.

Wo hast Du das denn her? So langsam wird es skurril.
Bei der AS-Behandlung trage ich Handschuhe und wenn ich mich bekleckere, dann wasche ich mir die Hände. Wir reden doch hier nicht über Pest- oder Ebolaerreger, da mag ein gasdichter Vollschutzanzug angebracht sein. Hier geht es um Ameisensäure, die ein wenig juckt, wenn man einen Tropfen auf die Finger bekommt. Wenn man in einem Produktionsbetrieb arbeitet und einen 20t-Tanklastzug befüllen muß, mag die Sache anders aussehen, aber eine Varroabehandlung erfordert wenige Milliliter, die sollte man doch handhaben können, ohne sich damit umzubringen.

Hallo Heiner,
ich habe keinen Witz gemacht, das steht alles im Datenblatt das @will_dana als Link eingestellt hat in der letzten Zeile
http://www.gifte.de/Chemikalien/ameisensaeure.htm
War mir vorher auch nicht bekannt.
Der @Siegfried hatte ja vorher das Datenblatt von der OS eingestellt und ich habe halt mal die beiden Vorsichtsmaßnahmen für beide Chemikalien verglichen.
Finde ich zwar auch etwas überspitzt aber wenn man schonmal 80% tige AS umgefüllt hat und z.B. keinen Atemschutz und säurefeste Kleidung getragen hat wird sich das beim zweiten Mal gründlich überlegen.
Schon die konzentrierten Gase ätzen einem die Lungenflügel weg und ein Spritzer löst einem die normalen Arbeitssachen weg.
Wir reden hier in dem Datenblatt aber nicht über die verdünnte AS zum Behandeln der Bienen sondern über die unverdünnte Säure.
Das sind wohl doch zwei verschiedene Schuhe.
Gruß Jörg

Wir sollten dabei vielleicht differenzieren:
(Dazu möchte ich aber „keine“ Reihenfolge/Priorität aufstellen.)
Varroabehandlung
Bienensicherheit/Bienenschutz
Imkersicherheit/Imkerschutz
Umweltschutz/Umweltsicherheit (Pflanzen-/Tierschutz)

Rolf

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zum Thema Zulassung OS-Verdampfung: meines Wissens hat Andermatt BioVet die Zulassung des Verdampfers VARROX EDDY für Deutschland beantragt.
In den bisherigen, offiziellen Gefährlichkeitsdiskussionen ging es meines Wissend immer um die Rauchwolke der OS beim Verdampfen und der Gefahr diese Einzuatmen. Warum die Berufsgenossenschaft da bisher nicht proaktiver vorgegangen ist weiß ich nicht, das hatte ich mit denen schon mal diskutiert. Ich denke, das sind finanzielle Gründe (kein Geld dafür vorhanden) und fehlendes Eigeninteresse.

Moin,

ich verlinke mal in ein Anderes Forum Wegen dem Gerücht über Andermatt

Lg Dirk

Hallo,
ich habe mir die Beiträge im Forum von Nordbiene mal durchgelesen und verstehe die Situation so daß man wohl erstmal bis 28.01.2022 abwarten muß wie dann die Rechtslage ausgelegt wird.
Ist dann auf jeden Fall die Grundlage für weitere Diskusionen, eine entgültige Klärung ist das aber leider auch nicht.
Ich habe mal ein Zitat aus dem Forum hier eingefügt damit man eine Quelle zur Gesetzeslage hat.

" Die Verordnung ( EU) 2019/6

über Tierarzneimittel ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar für alle Mitgliedstaaten und steht wie alle anderen EU Verordnungen über deutschem Recht!!!

Sie tritt am 28.01.2022 in Kraft.

bitte mal googeln nach
Offizielle Website der Europäischen Union
auf der Webseite dann: Verordnung (EU)2019/6

Diese umfasst einige Hundert Seiten
betreffend z.B. Zulassung von Arzneimitteln
Artikel 22 Antrag auf bibliografischer Grundlage "

Ich kann nur empfehlen man sollte sich die gesammte Diskusion aus dem Forum von Nordbiene durchlesen, sehr informativ
Gruß Jörg

Eventuell sollte man hier zwei Dinge auseinander halten: Zulassung eines speziellen Gerätes (Varrox Eddy) vs. Zulassung eines allgemeinen Verfahrens (OS-Verdampfung). Wenn Andermatt eine Zulassung in DE à la „wenn OS-Verdampfung, dann ausschließlich mit dem Varrox Eddy“ gelingen sollte, wäre das für die Firma natürlich ein Coup.

Ungeachtet einer Zulassung des Gerätes wird der Varrox Eddy längst nach (und in) Deutschland verkauft (siehe z.B. bei Holtermann). In meinem Umfeld kenne ich bereits eine Person, die das Gerät mit Begeisterung einsetzt.

Nun, die Hoffnung wäre ja, dass wenn der Eddy die Zulassung zur OS-Verdampfung in Dtschl erhält, dass es dann nur noch ein kleinerer Schritt zur allgemeinen OS-Verdampfungs-Zulassung in Dtschl ist (aber scheinbar will der ja gar keine Zulassung, leider).
Ich hätte mal in die erfreulich fachkundige Leserschaft drei Fragen: wer ist in Dtschl für die Zulassung des Verdampfungsverfahrens zuständig und welche Daten bräuchten die, um das Verfahren zuzulassen? Wer hier im Leserkreis hätte Interesse daran fachlich mitzuwirken (z.B. als Anwalt/Rechtsberater, Universitätsmitarbeiter, Sicherheitsfachkraft,…), dass wir versuchen, dass voranzutreiben? Oder wer kennt jemanden, der fachlich mitwirken könnte/willen würde? Ich finde es unerträglich, dass massenhaft Imker illegal arbeiten (müssen).
Liebe Grüße Claudia

Weiterer Punkt. : Rückstände in Honig ,Wachs und beuten und rähmchem.
Was passiert mit den OS Kristallen in beuten und auf rähmchen. Muss ich im nächsten Jahr mit Handschuhen arbeiten um mich nicht zu gefährden.
BeeTom

Herzlich willkommen, Thomas @beegotti! :slight_smile:

Da kannst Du beruhigt sein. Das wurde bereits 2000/2001 durch einen Feldversuch der Fischermühle / Mellifera geklärt:

  • Oxalsäure ist nicht wachslöslich.
  • Eine Belastung des Honigs durch die Oxalsäure Verdampfung kommt also nicht in Betracht.

Die Anwendersicherheit ist bereits 2003 in einer Dissertation festgestellt worden. Beide Dokumente (und dazu diverse andere) findest Du hier:

Liebe Grüße,
Michael