Tagebuch der Elbbiene

Ich möchte Mani @mani1955 ein wenig ergänzen:

… wenn man den Honig in Verkehr bringen (= verkaufen oder verschenken) will. Da ist die Honigverordnung sehr klar. Aber Du darfst ihn weiterhin selbst verzehren oder den Bienen zurückfüttern. Siehe auch hier:

Tolles Tagebuch, liebe Andra @Elbbiene! :slight_smile:

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