Ich möchte Mani @mani1955 ein wenig ergänzen:
… wenn man den Honig in Verkehr bringen (= verkaufen oder verschenken) will. Da ist die Honigverordnung sehr klar. Aber Du darfst ihn weiterhin selbst verzehren oder den Bienen zurückfüttern. Siehe auch hier:
Tolles Tagebuch, liebe Andra @Elbbiene!