Durch diese Aussage von Katrin war ich verunsichert, ob ich meinen „gas vap“ der jetzt in Deutschland oxa steam heißt offiziell verwenden darf: Erfahrungen Oxa Steam - Erfahrungsberichte - Mellifera Diskussionsforum (mellifera-netzwerk.de)
Dazu habe ich eine Information des LAVES in Celle gefunden - Infobrief vom 27.11.2023, dort steht - ich zitiere:
■ Ist es möglich „Varroxal 0,71 g/g Bienenstock-Pulver“ mit anderen
Verdampfern als mit dem „Varrox“ oder dem „Varrox Eddy“ zu verdampfen?
Wenn es um die durch die Zulassungsbehörde genehmigten Anwendungsszenarien
geht, ist der Wortlaut im Zulassungstext zum Tierarzneimittel entscheidend. Dort
heißt es unter „Art der Anwendung und Dosierung“ wörtlich „Für die Behandlung
eines Volkes den gesamten Inhalt eines Beutels oder 2 Messlöffel des
Tierarzneimittels in ein geeignetes Gerät zur Verdampfung (z.B. Varrox oder Varrox
Eddy Verdampfer) geben. Die Gebrauchsanweisungen des Geräteherstellers
befolgen“. Daraus kann geschlussfolgert werden, bei der technischen Applikation des
„Varroxal 0,71 g/g Bienenstock-Pulver“ über das Verdampfen im Bienenvolk müssen
nicht notwendigerweise nur diese beiden genannten Verdampfer verwendet werden.
Der Varrox und der Varrox Eddy Verdampfer sind dort nur beispielhaft aufgeführt.
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Dieses zugelassene Oxalsäure Dihydrat-Pulver darf also mit allen geeigneten bzw.
gängigen Verdampfern sublimiert werden.
Es kommt bei der Nutzung anderer „geeigneter Geräte zur Verdampfung“ als dem
Varrox und der Varrox Eddy auch nicht zu einer zulassungsüberschreitenden
Anwendung, sprich zu einem Off-Label Use. Als Off-Label-Use bzw. Off-LabelEinsatz bezeichnet man den Einsatz eines (Tier)Arzneimittels außerhalb der von den
nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten
Anwendungsszenarien. Dies kann die Indikation, Zielgruppen, Applikationswege,
Behandlungsdauer oder die vorgeschriebene Vor- oder Begleittherapie betreffen. Ein
Off-Label Use bezieht sich im konkreten Fall bei diesem Varroazid wenn dann auf
den Applikationsweg. Der wird aber nicht berührt, so lange das Medikament mit
einem geeigneten Gerät verdampft bzw. ansonsten geträufelt oder gesprüht wird.
Das Tierarzneimittel darf hingegen nicht kalt-vernebelt werden. Nur das wäre dann
eine zulassungsüberschreitende Anwendung und damit ein Off-Label-Einsatz." Wer den ganzen Beitrag lesen will:
Was man über „Varroxal 0,71 g/g Bienenstock-Pulver“, dem bislang einzigen zugelassenen Varroazid zum Verdampfen, wissen sollte | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)
LG - Mani