Pulver zur Oxalsäureverdampfung in Deutschland zugelassen

Der Imkerverband Rheinland e.V. / Mayen schreibt:

Bislang war das Sublimieren von Oxalsäure nur im Ausland erlaubt. Seit dem 09.09.2023 ist der Wirkstoff zur Verdampfung auch in Deutschland zugelassen.

Am 09.09.2023 hat das BVL das Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ der Andermatt BioVet GmbH zugelassen. In einer entsprechenden Fachinformation sind die Art der Anwendung sowie die Dosierung geregelt. Dort heißt es, dass ein geeignetes Gerät zur Verdampfung für die Anwendung von „Varroxal 0.71 g/g Bienenstock-Pulver“ vorgeschrieben ist. Die Behörde nennt als Beispiel zwei Geräte des Herstellers, diese sind allerdings nicht verpflichtend zu benutzen.

https://imkerverbandrheinland.de/2023/09/hersteller-aus-den-niederlanden-erhaelt-zulassung-fuer-oxalsaeure-verdampfung/

Ein Beitrag wurde in ein existierendes Thema verschoben: Erfahrungen bei der Anwendung von OS im Verdampfungsverfahren in der Bienenkiste

da müsste man wohl den herrn liebig selbst mal anschreiben, was er da alles für erhebungen zu papier gebracht hat. ist in jedem falle so, dass die aumeier/liebig lives der letzten zeit ständig dies thema in ihren live sendungen zu fassen hatten. der herr liebig betont immer wieder, diese geschichte mit feste wintertraube träufeln, lockerer bienensitz sublimieren, wo sich ja auf allen oberflächen (bienen, waben, beute) ein niederschlag dessen bilden soll, über den die milben gelaufen verenden.
am sonntag um 18 uhr werden sie wohl in ihrer livesendund bei YT einen gast aus der schweiz haben, der nochmal viele untersuchungen und möglichkeiten zur verdampfung erzählen will.
man kann sie alle finden wie man will (also die imkernden menschen) letzlich ziehe ich aus einem querschnitt aller quellen meine schlüsse, was wohl stimmen mag, und was gut sein könnte oder nicht…
natürlich sammelt man am ende doch seine eigenen erfahrungen in der materie, aber jahre und erfahrungen lassen sich ja nunmal leider nicht beschleunigen.
fakt scheint jedoch zu sein, dass in D trotz bisheriger nichtzulassung des verdampfens, jede menge leute dennoch schon jede menge jahrelange erfahrungen gesammelt haben damit. VG Dany

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Am kommenden Sonntag (8.10.) veranstaltet der Imkerverband Rheinland e. V. ein kostenloses Online-Seminar zum Thema:

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genau das meinte ich im rahmen von „live von pias bienenstand“ :+1:

Dazu heute Abend (19.10.2023) ein passendes „Summa Summarum“:

Danke Michael, dass du das hier aufgreifst!

Inzwischen ist die Produktseite online gegangen und das Produkt kann bestellt werden:

https://www.andermatt-biovet.de/de-de/varroxal-0-71g-g-bienenstock-pulver--p23022?variant=624118

Die Packungsbeilage inkl. Gebrauchsanleitung:

7624V_varroxal-packungbeilage_DE-FR-NL_20230921_v1.0_412x292_final_web.pdf (71,5 KB)

Ich muss dies leider korrigieren und im Zusammenhang mit dem eben veröffentlichten Artikel ergänzen: In der Fachinformation wird ein „geeignetes Gerät“ verlangt, und diese Eignung muss auch erwiesen sein. D. h. es können sich auch andere Hersteller um einen Nachweis bemühen und diese Geräte dann in den Handel bringen. Auch wenn wir besonders in der dunklen Jahreszeit gern mit Stövchen und Pfännchen herumbrutzeln geht das leider im Falle der OS-Verdampfung nicht konform mit dem Tierarzneimittelgesetz, welches keinen Off-Label-Use mehr gestattet, sondern nur die Anwendung streng nach Vorschrift.

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Durch diese Aussage von Katrin war ich verunsichert, ob ich meinen „gas vap“ der jetzt in Deutschland oxa steam heißt offiziell verwenden darf: Erfahrungen Oxa Steam - Erfahrungsberichte - Mellifera Diskussionsforum (mellifera-netzwerk.de)

Dazu habe ich eine Information des LAVES in Celle gefunden - Infobrief vom 27.11.2023, dort steht - ich zitiere:
■ Ist es möglich „Varroxal 0,71 g/g Bienenstock-Pulver“ mit anderen
Verdampfern als mit dem „Varrox“ oder dem „Varrox Eddy“ zu verdampfen?
Wenn es um die durch die Zulassungsbehörde genehmigten Anwendungsszenarien
geht, ist der Wortlaut im Zulassungstext zum Tierarzneimittel entscheidend. Dort
heißt es unter „Art der Anwendung und Dosierung“ wörtlich „Für die Behandlung
eines Volkes den gesamten Inhalt eines Beutels oder 2 Messlöffel des
Tierarzneimittels in ein geeignetes Gerät zur Verdampfung (z.B. Varrox oder Varrox
Eddy Verdampfer) geben. Die Gebrauchsanweisungen des Geräteherstellers
befolgen“. Daraus kann geschlussfolgert werden, bei der technischen Applikation des
„Varroxal 0,71 g/g Bienenstock-Pulver“ über das Verdampfen im Bienenvolk müssen
nicht notwendigerweise nur diese beiden genannten Verdampfer verwendet werden.
Der Varrox und der Varrox Eddy Verdampfer sind dort nur beispielhaft aufgeführt.
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Dieses zugelassene Oxalsäure Dihydrat-Pulver darf also mit allen geeigneten bzw.
gängigen Verdampfern sublimiert werden.

Es kommt bei der Nutzung anderer „geeigneter Geräte zur Verdampfung“ als dem
Varrox und der Varrox Eddy auch nicht zu einer zulassungsüberschreitenden
Anwendung, sprich zu einem Off-Label Use.
Als Off-Label-Use bzw. Off-LabelEinsatz bezeichnet man den Einsatz eines (Tier)Arzneimittels außerhalb der von den
nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten
Anwendungsszenarien. Dies kann die Indikation, Zielgruppen, Applikationswege,
Behandlungsdauer oder die vorgeschriebene Vor- oder Begleittherapie betreffen. Ein
Off-Label Use bezieht sich im konkreten Fall bei diesem Varroazid wenn dann auf
den Applikationsweg. Der wird aber nicht berührt, so lange das Medikament mit
einem geeigneten Gerät verdampft bzw. ansonsten geträufelt oder gesprüht wird.
Das Tierarzneimittel darf hingegen nicht kalt-vernebelt werden. Nur das wäre dann
eine zulassungsüberschreitende Anwendung und damit ein Off-Label-Einsatz." Wer den ganzen Beitrag lesen will:
Was man über „Varroxal 0,71 g/g Bienenstock-Pulver“, dem bislang einzigen zugelassenen Varroazid zum Verdampfen, wissen sollte | Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (niedersachsen.de)
LG - Mani

Guten Tag @mani1955 ,

Das Wesentliche für die Eignung ist ja wohl der Temperaturbereich bei dem sublimiert wird.
dazu meint das Laves: „Der Prozess beginnt bei einer Temperatur von 157 °C und endet kurz vor 189,5 °C. Bei höheren Temperaturen zersetzt sich die Oxalsäure.“ (laut Dr. W. Ritter zersetzt sich das Oxalsäure-Dihydrat oberhalb 189,5 °C in Kohlenstoffmonoxid und Wasser)

Die Fragen an dich:
Wie hoch sind denn die Temperaturen, mit denen dein „gas vap“ arbeitet?
Wie hoch ist denn die Temperatur mit der der Gasstrom auf die Bienen trifft?
Wie viele angekohlte Bienenleichen sind denn nach der Behandlung im Boden zu finden?

Ich nutze den Varrox der soweit ich in Erinnerung habe von Andermatt in Zusammenarbeit mit Mellifera entwickelt wurde und habe damit bisher 3 Bienen im Pfännchen verkohlt.

Auch die Anwendersicherheit ist im Vergleich zu anderen Verdampfern wesentlich besser.
Bei der Anwendung mit dem Varrox befinde ich mich zu keinem Zeitpunkt im Säurenebel.

(Ich schiebe das Pfännchen mit der portionierten Säure in den Boden oder bei der Bienenkiste in den Honigraum, dichte etwaige Spalten ab, schließe die beiden Gleichstromklemmen an die Batterie an und gehe ca. 20 m, in den Gegenwind, von der Kiste weg.
Nach 2,5 min. kehre ich mit einer FFP 3 Maske zurück und klemme einen Pol der Batterie ab. Nach weiteren 10 min. entferne ich das Pfännchen aus der Kiste und die Behandlung ist beendet.)

Glücklicherweise hatte ich mich von Beginn an für den Varrox entschieden, mit dem eine Bienenschonende Restentmilbung, unter Berücksichtigung eines hohen Anwenderschutzes möglich ist.
Ich empfehle dir ein geprüftes Gerät denn es geht um deine Gesundheit und die deiner Bienen.

Dir alles Gute im neuen Jahr und bleib Gesund!
Jürgen

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Hallo Jürgen, danke für deine Antwort und deine guten Wünsche am Schluss, denen ich mich auch natürlich für alle, die dies lesen und für dich anschließen möchte.

Ich wollte eigentlich keine Diskussion über die Eignung der verschiedenen Geräte lostreten, sondern nur feststellen, dass sich die Genehmigung lt. Laves auch auf viele andere Geräte (wie z.B. den gas vap) erstreckt.

Die Fragen, die du stellst, kann ich nur aus der Praxis beantworten - Temperaturen gemessen habe ich noch nicht., dafür fehlen mir auch die technischen Voraussetzungen, aber unten habe ich die Grafik des deutschen Herstellers angehängt.

Da ich das erhitzte Röhrchen des gas vap nur seitlich von hinten nach vorne in die BK einführe und das Loch dafür nur etwa 1 mm größer ist, als das Röhrchen, sind bis jetzt noch keine Bienen sichtbar verschmort.
Ich halte mich an die in der Bedienungsanleitung angegebenen Vorwärmzeiten und dann funktioniert das gut. Dadurch, dass 4 Verdampferbehälter dabei sind, nehme ich jedes mal einen neuen - daher kalten Behälter mit Varroxal. Der Erfolg stellt sich jedenfalls ein, die Varroen sterben zum großen Teil.

Der Personenschutz ist auch gut gegeben, denn man dreht den gas vap erst um, so dass das Oxalsäurepulver verdampft, nachdem das Rohr in die BK eingeführt wurde. Mit dem Dampf bin ich deshalb nicht konfrontiert, trage aber dennoch immer Maske und Handschuhe. Ist der gas vap erst einmal so gedreht, dass die Verdampfung beginnt, dauert das max. 30 Sekunden, da stehe ich auch nicht direkt daneben, dann ist der Vorgang beendet, das Pulver verdampft, die Kammer leer und ich gehe wieder zur BK und entnehme den gas vap.
Ich denke - das passt alles so - FÜR MICH und meine 2 BK´s

LG mani

Ein Beitrag wurde in ein existierendes Thema verschoben: Stövchen zur Oxalsäure-Verdampfung mit Teelicht

Die Behauptung, dass andere „geeignete Geräte“ nur verwendet werden dürfen, wenn der Hersteller diese Geeignetheit nachgewiesen hat, entstammt einer diesbezüglichen Antwort eines einzelnen Amts-Vet (der für Mellifera zuständige) und ist eben nicht durch das Gesetz gedeckt.
Möglicherweise haben aber Bundesländer oder gar einzelne Vet.-Ämter die Möglichkeit, für ihr Gebiet weitergehende Regelungen und Einschränkungen zu erlassen. Hoffen wir, dass bei denen kein Interesse daran besteht…

Wer fragt, bekommt Antworten. Jetzt haben offenbar genügend Leute nachgefragt, so dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Stellung bezogen hat:

[…] Für die Zulassung von Varroxal wurde mittels Primärliteratur die Wirksamkeit und Zieltierverträglichkeit ausschließlich mit den in der Fachinformation genannten Verdampfermodellen „Varrox“ und „Varrox Eddy“ Verdampfern belegt.

[…] Es wird darauf hingewiesen, dass dem BVL für andere als die in der Fachinformation angegebenen Verdampfermodelle (auch wenn diese den in der Fachinformation genannten Modellen in ihrer Bauart ähnlich oder vergleichbar sind bzw. diese nach dem gleichen physikalischen Prinzip der Sublimation arbeiten) keine Wirksamkeits- und Verträglichkeitsdaten vorliegen. Demnach kann nach der Einschätzung des BVL die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Anwendung des Tierarzneimittels Varroxal 0,71 g/g Pulver für den Bienenstock derzeit auch nur für die genannten Verdampfertypen „Varrox“ und „Varrox Eddy“ (unter der Voraussetzung einer bestimmungsgemäßen Anwendung entsprechend der anderen Angaben und Hinweise in der Fachinformation) gewährleistet werden.

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/05_tierarzneimittel/2024/2024_03_15_Fa_Varroxal.html

:face_vomiting:- immer diese typisch deutschen Nachbohrer und Krümelkacker vom BVL ! Alles muss solange nachgefragt werden, bis nix mehr erlaubt ist! Michael - damit meine ich natürlich nicht dich - sondern es ärgert mich, dass man so allgemein gehaltene Aussagen nicht einfach stehen lassen kann - Präzisierung schränkt ein!
Mani ( bisschen wütend)

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Hmm, ja, natürlich, das steckt quasi in dem Begriff drin :man_shrugging:
Wenn man da nicht präzise ist, kann es sein, dass es entweder nichts hilft oder schädlich ist (bzw. ist ja eine nicht gelungene Behandlung schädlich unter Umständen schädlich).

Dass andere Geräte funktionieren (und also nicht schaden), ist aber gar nicht in Frage gestellt.
Die Frage lautete, ob sie unter diese Zulassung fallen. Das Bundesamt, da es nun gefragt wurde, lehnt sich da keinen Millimeter weit aus dem Fenster. Was sonst hatten die Fragenden eigentlich erwartet?

Es ist doch meiner Meinung nach so, wenn andere Verdampfer mit diesem zugelassenen Mittel schaden anrichten ist der Hersteller des Mittels raus. Er hat ja die Zulassung des Mittels nur in Anwendung mit seinen Geräten bekommen. Es ist halt so, wer viel fragt bekommt viele Antworten.

Oder wie man bei uns sagt: Wer viel fragt - geht viel irr …