Varroa-Meldepflicht gemäß Tierseuchenmeldeverordnung Bundesgesetzblatt 2026 Teil 1 Nr 61 vom 10.03.2026?

In der Tierseuchenmeldeverordnung §3(1) Allgemeine Meldepflicht ist gemäß Anlage 2, Teil1, lfd.Nr15 der Befall mit Varroa bei Honigbienen zu melden.

Ist dies allgemein bekannt und wie soll das gehandhabt werden?

Tierseuchenmeldung.pdf (2,0 MB)

Bürokratieabbau … geht anders

Ich habe von zwei Landesverbänden gehört, deren Beauftragte es pragmatisch handhaben (einmal offiziell, einmal inoffiziell). Sie könnten die Flut an Meldungen gar nicht händeln, gehen sozusagen daher - so habe ich es verstanden - davon aus, dass nahezu 100% Völker Varroa aufweisen. Wenn man ein Bienenvolk anmeldet, meldet man gewissermaßen den Varroabefall gleich mit an :winking_face_with_tongue::spider::honeybee::honeybee::honeybee:

Schönen Rest-Sommer

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