Sommer-Honigernte nach Oxalsäure-Behandlung im Januar?

Hallo an alle. Nach gängigen Angaben soll ja die Oxalsäure Behandlung bis Jahresende abgeschlossen sein, wenn ich im Frühjahr Honig ernten möchte. Wenn ich hingegen erst Ende Sommer ernte, dann müsste ich doch bis in den Januar hinein Luft haben, oder?
Nach Vorhersage soll es erst Mitte Dezember Frost geben, damit wären sie erst KW 1-2 sicher aus der Brut…


Was würdet ihr tun?

Hallo Andra,

die Behandlung im Dezember hat eine rechtliche Basis, dass in dem Jahr, in dem Honig gerntet wird, nicht früher schon behandelt worden sein darf.

Wenn du den Honig nicht in den Verkehr bringst, ist das aber nicht relevant.

Das höre und lese ich auch immer wieder. Aber gibt es tatsächlich eine spezifische gesetzliche (!) Regelung, die besagt, dass die Winterbehandlung der Bienen bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein muss, um den Honig des folgenden Jahres in Verkehr bringen zu dürfen?

Ich habe gerade mal versucht zu recherchieren, ob es tatsächlich eine Regelung mit einem konkreten Stichtag (hier: 31.12.) gibt, und konnte bislang keine finden. Zum Beispiel die Honigverordnung gibt das offenbar nicht her. Auch im „Grundwissen für Imker“ habe ich das auf die Schnelle nicht finden können.

Wenn man was findet, wird auch immer nur im Konjunktiv „sollte“ und nicht „muss“ geschrieben:

Vor dem 31.12. behandeln: Die Behandlung mit Oxalsäure-Dihydrat sollte bis Neujahr angeschlossen sein, sonst darf man im neuen Jahr keinen Honig ernten

(Quelle: bienen&natur, Oxalsäure träufeln im Winter – so geht’s)

Wichtig: Die Winterbehandlung sollte spätestens bis zum 31. Dezember erfolgt sein, damit keine Rückstände auf dem Honig verbleiben.

(Quelle: Serumwerk Bemburg, Bienen: Winterbehandlung)

Wer kann da helfen und kennt die genauen Vorschriften (oder sind es nur Empfehlungen? :thinking:), möglichst mit Quelle? :pray: Vielen Dank!

@Elbbiene
Hallo, du kannst bis in den Januar träufeln, allerdings sollten dann bis zum Aufsetzen des ersten HR die Futterwaben nahezu aufgebraucht bzw. aus dem Volk genommen sein.

@Elbbiene
Kleiner Nachtrag. Bei Danny’s Bienenwohl gibt es in der Zulassung keine Wartezeit, es darf allerdings nicht in der Tracht angewendet werden. Eine gesetzliches Ende der Behandlung im Dezember gibt es nicht.

Darf ich hier mal scheu nachfragen, inwiefern der Frost, den Beginn der Brutpause im Winter bestimmt?

In meinen Völkern, ist die letzte Brut etwa Mitte Oktober geschlüpft. Gesehen, weil ich zuweilen schon mal ein Volk, schon im Herbst vereinigt habe. (heuer, war es auch eines)
Der erste Frost, war aber erst Ende Oktober.

Die erste Bescheidene Brut, gibt es dann etwa ab Anfang - Mitte Februar…Bei Temperaturen, im 2 stelligen Minusbereich.

Lg Sulz.

Danke für eure Antworten.
Ich beziehe mich hier auf die Anleitung zur Bienenkiste:

„Die Varroamilbe kann nur in brutfreien Phasen wirksam bekämpft werden. Wir warten daher so lange, bis wir relativ sicher sind, dass die Völker brutfrei sind. Das ist i.d.R. drei Wochen nach einer Kälteperiode mit Nachtfrösten der Fall – frühestens Anfang November, spätestens bis Weihnachten. Länger sollte man auf keinen Fall warten, weil bereits zur Wintersonnenwende bzw. nach längeren Wärmeperioden die Bienen wieder mit dem Brüten beginnen können.
Wenn man diese beiden Gesichtspunkte (Brutfreiheit, Wetter) zusammennimmt, dann muss man den Witterungsverlauf ab November etwas genauer im Blick behalten, damit man einen guten Zeitpunkt abpassen kann.“
https://bienenkiste.de/doku/betreuung/oxalsaeure/#:~:text=Die%20Varroamilbe%20kann,Zeitpunkt%20abpassen%20kann.

Zumindest in Norddeutschland kommt das wettermäßig oft so hin, oder eben milder. Wie auf der von mir gezeigten Vorhersage oben zu erkennen. In der Bienenkiste ohne Waben zum ziehen, ist wirkliche Brutfreiheit schwer festzustellen, zumal ich ja nicht unnötig öffnen möchte. Zudem wurde bis vor 2 Wochen noch Pollen eingetragen, was ja eigentlich für eine aktive Brutphase spricht, oder?

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@Elbbiene

Danke für deine Erklärung.
So wird für mich, der Hinweis zu dem Frost schon verständlicher.

Es kann also auch bei dir so sein, dass die Völker schon vor dem ersten Frost Brutfrei sind. Und klar. Ohne Kontrolle, lässt es sich kaum mit Sicherheit bestimmen.

…Und Polleneintrag, muss nicht zwingend auf eine aktive Brutphase hindeuten.

Lg Sulz.

Ich konnte hierzu keine gesetzliche Regelung finden.

Die in Österreich zugelassenen Tierarzneimittel zur Varroabekämpfung sind im Arzneispezialitätenregister des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen zu finden. Bienen dürfen nur mit für diese Tierart zugelassenen Stoffen behandelt werden.

In diesem Register ist für jedes Arzneimittel eine Gebrauchsinformation hinterlegt.
Enthalten ist auch eine Information über die Wartezeit.

Die Wartezeit ist die Zeitdauer, die nach Verabreichung eines Arzneimittels abgewartet werden muss, bevor Honig für den menschlichen Verzehr verwendet werden kann.

Ich denke die Regelungen für Deutschland und die Schweiz werden ähnlich sein.
Entsprechende Informationen sind auch auf der Website der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) zu finden.

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Maßgeblich für die korrekte und somit rechtlich einwandfreie Behandlung ist die Beachtung des Beipackzettels. Für Oxalsäuremdes des Serumwerks heißt es hier:
Wartezeit: Nach Behandlung darf Honig erst im darauf folgenden Frühjahr gewonnen werden.
*
Somit kann ich 2024 Honig ernten, weil es dann das nächste Jahr ist, wenn ich bis zum 31.12.23 behandelt habe.
MfG zusammen

Und Varromed nennt Null Tage im Beipackzettel… :woman_shrugging:t3:

Klar ist wohl nur, klar ist das nicht…
Für mich soweit gelöst, Danke an alle.

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Moin,
Ich stimme zu, dass die gesetzliche Lage alles andere als klar ist. Vor allem wenn die verbindlichsten Formulierungen der Regelungen offenbar von den Herstellern der Mittelchen stammen.

Und eine wirklich genaue Aussage ist das auch nicht. Wenn „Frühjahr“=„Frühling“ bedeute, könnte man auch auslegen, dass nach einer Behandlung im Februar das folgende Frühjahr ab März / April im selben Kalenderjahr ist?

Soderso, Bienengesundheit/ Varroareduktion stehen an erster Stelle. Es sollte den meisten Bienenhaltern möglich sein, das im alten Jahr im Griff zu haben und im neuen Jahr hoffentlich nicht noch im Winter behandeln zu müssen. Wenn aber doch, ich persönlich würde ‚nicht mehr voll hinter meinem Honig stehen‘ und ein etwaige Ernte im selben Jahr nur zum Eigenbedarf verwenden oder für die Auffütterung im Herbst einsetzen.

Ergänzung zu den Angaben der Hersteller: Für Formicpro werden ebenfalls 0 Tage Wartezeit nach Behandlung angegeben. Allerdings dürfe kein Honigraum während der Behandlungszeit von üblicherweise 7 Tagen aufgesetzt werden… Krass, geht gar nicht finde ich, denn demnach wäre Behandlung z.B Ende April möglich und dann Honigraum druff Anfang Mai? Wo stellen die sich vor dass die AS abbleibt (im Vergleich z.B. mit Nassenheider)?

Schönen Rest-Sonntag

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Hallo
Wartezeiten Honig: Null Tage. Das Tierarzneimittel sollte nicht während der Tracht angewendet werden. Die Behandlung von Wirtschaftsvölkern ohne aufgesetzte Honigräume durchführen.
So steht es im Beipaclkzettel von Varromed der Firma Andermatt. Der Beipackzettel ist ja auch immer Teil der Zulassung, also kann ich auch noch im Januar behandeln. So ist, denke ich beim Aufsetzen der Honigräume genug Zeit vergangen.

Andererseits… Ich bin jetzt auch den von @Naturfreund genannten Links gefolgt.
Die deutschen Seiten waren nicht so hilfreich: https://www.pharmnet-bund.de/
Die europäischen (EMA) hingegen schon https://www.ema.europa.eu/en . Unter „oxalic acid“ (OA) finden sich verschiedene Produkte und dazu Infoblätter.
Beispielsweise für Oxybee https://www.ema.europa.eu/en/medicines/veterinary/EPAR/oxybee

Withdrawal periods The natural content of OA in honey ranges from 1–800 mg/kg. Published studies conducted with concentrations of OA comparable to those used for the proposed product indicate that no elevated residue levels and/or residues in honey outside the natural variability are expected when OA is used for the treatment of varroosis of honey bees in brood-free colonies in accordance with the product information. In light of this, and considering the “No MRL required” status of OA, a withdrawal period of 0 days for honey is justified for use of the product in line with the recommendations in the product information ("not to be used during honey flow").
https://www.ema.europa.eu/documents/assessment-report/oxybee-epar-public-assessment-report_en.pdf

Tatsächlich bei Varromed noch deutlicher: https://www.ema.europa.eu/en/medicines/veterinary/EPAR/varromed

Withdrawal periods Organic acids are known to cause residues in honey harvested after treatment. The proposed product is a new combination of two organic acids and, therefore, no information on possible residue concentrations after treatment is available from literature or any other sources. Both, FOA and oxalic acid, have “no MRL required” classifications. This classification is based on the assumption that the substances are not administered during honey flow; the proposed use of the product is consistent with this. Nevertheless, the following worst case estimation of consumer exposure to residues demonstrates that even if the product were used during honey flow, the additional intake of oxalic and FOA residues would not represent a risk for the consumer: Use of the highest dose of 225 ml (45 ml in 5 consecutive treatments, 44 mg OAD per ml product) would result in a total amount of 9900 mg OAD (corresponding to 7065 mg oxalic acid) per bee hive. As no reference value for consumer safety (ADI; upper tolerable intake) is available for oxalic acid, this was compared to the reference value as set in Council Directive 2001/110/EC. Fifty milliequivalents acid per kg honey is equal to 3151 mg/kg (ppm) when expressed as oxalic acid dihydrate (corresponding to 2250 mg oxalic acid per kg). Even if only 4 kg honey would be harvested from a bee hive treated at that dose, the honey would be marketable. In practice, even in weak bee hives the amount of first harvest of honey is expected to be much greater than 4kg, leading to a greater degree of dilution. The concentration of FOA in the product is much lower (5 mg/ml). Treatment at the highest intended dose would result in 1125 mg FOA per bee hive. The reference value of 50 milliequivalents acid per kg honey is equal to 2300 mg/kg (ppm) when expressed as FOA. So, distribution in only 3 kg honey would be sufficient to result in honey which complies with the threshold value set in Council Directive 2001/110/EC. Also comparison with the ADI of 3 mg/kg bw (corresponding to 180 mg/person) leads to the conclusion that there is no risk for the consumer: Even if the total amount of FOA would be in one kg of honey only, intake of 20 g honey (the amount included in the CVMP’s standard food basket) would lead to an exposure of 22.5 mg FOA only, which is far below the ADI. As the amount of harvested honey is expected to be much higher than the figures used in the calculations above, it is concluded that acidity of honey from treated bee hives would be within the same range as seen in honey from untreated bee hives. Therefore, the requirements outlined by in Council Directive 2001/110/EU have been taken into account. A zero day withdrawal period is considered appropriate.
https://www.ema.europa.eu/documents/assessment-report/varromed-epar-public-assessment-report_en.pdf

Vermutlich gilt dennoch: etwas mehr Wartezeit schadet sicher nicht :blush:

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Jede Behandlung sollte auch wirken!!
Meine Völker sind JETZT aus der Brut und OS oder MS wirken halt bei brutfreiheit am erfolgvertsprechendsten! Bei Eiern, Moden und bei verdeckelter Brut sinkt der Behandlungserfolg. Also behandle sich JETZT mit MS. Die gefällt mir seit Jahrzehnten besser als OS oder anderes was vollmundig angepriesen wird.
Zur Wintersonnwende am 21. Dez gehen die Bienen unabhängig vom Wetter oft schon wieder in Brut. Das ist eine innere Uhr. Eines meiner Völker hatte z.B. dieses Jahr am 10. Jan 23 bereits 9000 Brutzellen wobei die ersten paar Zellen bereits wieder verdeckelt wurden und dann noch 10 000 Bienen. Die haben also ziemlich Punkt 21. Dez wieder mit dem Brüten angefangen.

An Weihnachten konmmt das Christkind.

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