Liebe Katrin,
zunächst vielen Dank für Deine Recherchen zu dem wichtigen Thema und das Update im Blog!
Aktualisierung dieses Artikels (29.07.2022):
In einer früheren Version des Artikels war die Ansicht wiedergegeben worden, dass Ameisensäure bereits jetzt nicht mehr per Schwammtuch verdunstet werden dürfe. Da uns eine solche explizite Maßgabe von offizieller Seite nicht vorliegt, gehen wir davon aus, dass mindestens bis zum Ende der Übergangsphase die Anwendung die Kurzzeitbehandlung mit 60%iger Ameisensäure per Schwammtuch als legitim betrachtet werden darf.
(Quelle: Mellifera-Blog 30.7.2022)
Bist Du wirklich sicher, dass es da von „offizieller Seite“ nichts gibt? Vom Deutschen Imkerbund wurde zum neuen Tierarzneimittelgesetz Folgendes veröffentlicht:
Ein weiterer wichtiger Punkt findet sich in § 106 der EU-Verordnung. Dort heißt es: „Tierarzneimittel werden in Übereinstimmung mit den Zulassungsbedingungen angewendet.“ Damit sind Behandlungsmethoden wie etwa die Ameisensäureeinbringung mit dem Schwammtuch verboten. Diese weit verbreitete Schock-Behandlung ist in der Zulassung von Ameisensäure nicht beschrieben und damit nicht zulässig. „Die EU wollte durch diese Formulierung wohl privaten Experimenten einen Riegel vorschieben und hat damit aber leider auch den Einsatz des Schwammtuchs verboten“, sagt Dr. Michael Hardt, der im D.I.B.-Präsidium für Bienengesundheit zuständig ist.
(Quelle: D.I.B. 1.4.2022)
Diesen Widerspruch finde ich jetzt sehr verwirrend, zumal die Einschätzung des DIBs für mich recht einleuchtend (und auch offiziell) klingt. Magst Du das eventuell nochmal beleuchten?
Liebe Grüße,
Michael