Gewerbeschein für bienenpädagogische Angebote - wie handhabt ihr das?

guten Morgen, ich war am Wochenende in Rosenfeld auf der Tagung von Bienen machen Schule, Herz und Kopf laufen mir noch immer beinahe über, so schön, besonders und inspirierend waren diese 3 Tage!
Ich bin Erzieherin, habe jedoch auch ein Gewerbe für meine freiberuflichen/selbstständigen Arbeiten und es würde mich interessieren, wie ihr es handhabt, wenn ihr in Kindergärten, Schulen, Ferienprogramm oder auch einfach am eigenen Bienenstand etc. bienenpädagogische Angebote macht.
Meine Fragen dazu:

  1. Habt ihr hierfür einen Gewerbeschein?
  2. Wie seid ihr versichert (extra Haftpflichversicherung)?
  3. Wie rechnet ihr eure Angebote ab?

Lieben Dank für eure Hilfe, Michèle

Moin Salome,
ich mache zwar keine bienenpädagogischen Angebote aber ich führe Wattwanderungen und mache durchaus kunstpädagogische Angebote. Hauptberuflich bin ich Freiberufler.
Hier muss man ganz klar differenzieren: Viele sprechen von Freiberuflichkeit, wenn sie selbständig sind. Freiberufler sind aber nur ausübende der „Freien Berufe“. Hier stehen zwar auch Erzieher, ob dieses Angebot aber wirklich einbezogen wird, kann von Finanzamt zu Finanzamt variieren. Es hilft auf jeden Fall sich da von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Wenn du schon ein Gewerbe hast (dann bist du eh nicht freiberuflich), kannst du das ja im Zweifelsfall eh nutzen. Wenn du unter die Kleinuntenehmergrenze fällst und USt-befreit bist, muss das auf den Rechnungen vermerkt sein und ansonsten kannst du Rechnungen stellen, wie du lustig bist. Steuernummer nicht vergessen und schön durchnummerieren.

1 „Gefällt mir“

Das ist natürlich so eine Entscheidung, die du für dich treffen musst. Man kann sich gegen alles mögliche versichern, wenn einem dann wohler ist. Ich würde an deiner Stelle aber irgendwo im Vortrag oder Vertrag sagen, dass du für Bienenstiche keine Verantwortung übernimmst. Gleiches gilt für die Begehbarkeit des Terrains etc.
Das machen wir bei den Wattführungen auch – bei Klassenfahrten übernehmen wir nicht die Aufsichtspflicht etc.

Ich war ja bis vor 3 Jahren selbst Lehrer und möchte etwas zum Thema Haftpflicht sagen:

  • Jeder Lehrer muss seinen „Ausflug“ oder eben den Besuch bei dir am Bienenstand vorher von der Schulleitung genehmigen lassen, erst dann besteht für diese Unternehmung eine Haftpflichtversicherung/Unfallversicherung über die kommunale Unfallversicherung (in Bayern GUV) für den Lehrer und die teilnehmenden (vorher namentlich in einer Liste erfassten) Schüler
  • Jeder Lehrer muss gegen Unterschrift vorher seine Schüler und die Erziehungsberechtigten in einem Elternbrief über die geplanten Aktivitäten informieren, auf Gefahren hinweisen und sich dabei z.B. auch bescheinigen lassen, dass die Kinder z.B. keine bekannte Allergie auf Bienenstiche/Honig etc. haben. Erst nach dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten und der Schulleitung darf er die Maßnahme durchführen - im Falle des Auftretens von z.B. einem Notarzteinsatz wegen einer Bienengiftallergie sind der Lehrer und du damit aus der Verantwortung.
  • Wenn ich heute solche Kurse anbieten würde, würde ich dieses Vorgehen vorher mit den Lehrern/Gruppenleitern etc. besprechen und mir in einem Formblatt von ihnen vorher schriftlich bestätigen lassen, dass sie alle diese Maßnahmen durchgeführt haben. Damit bist du aus dem Schneider und die Aktion ist abgesichert.
    summende Grüße
    mani
2 „Gefällt mir“

ja, ich weiß - bei mir vermischt sich Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit hin und wieder (bisher noch nicht in meinem päd. Beruf, aber bei meiner Arbeit für Buchverlage, weshalb dort für mich vom Auftraggeber auch Abgaben an die Künstlersozialkasse bezahlt werden).

das Gewerbe betrifft Tätigkeiten, die ich als Selbstständige ausübe - ich habe das Gewerbe schon seit vielen Jahren

Danke dir vielmals, Tobias (Schnitzel :wink: )

ja, das müsste ich dann differenzieren - je nachdem, ob man tatsächlich mit/an den Bienen arbeitet oder z.B. auch einfach nur mit Kindern und/oder Eltern Bienenwachs-Kerzen zieht. Die mögliche Bandbreite ist ja recht groß

Danke dir vielmals für deine Hilfe, Mani

Das ist nicht ganz richtig: Die bezahlen KSK auf deine Leistung – nicht für dich! Es ist nämlich unerheblich, ob du selber in der KSK bist oder nicht. Die Künstlersozialabgabe ist für alle Leistungen zu zahlen, die künstlerischer, journalistischer oder schriftstellerischer Natur sind. So einem Verlag muss man das natürlich nicht erklären, die rechnen das schon automatisch mit rein. Ich habe hier die Diskussionen aber immer und immer wieder :weary:

Wie gesagt, wenn du schon ein Gewerbe hast und du dir damit nichts vertust, würde ich es der Einfachheitshalber darüber laufen lassen.

1 „Gefällt mir“

ja, das weiß ich. Hab mich etwas missverständlich ausgedrückt. Die Abgaben werden für meine Arbeiten bezahlt, das stimmt natürlich

1 „Gefällt mir“

Ich wollte dich jetzt auch nicht klugscheißerisch belehren – dass dir das klar ist, dachte ich mir schon :wink: Ging mir eher um Mitleser und die Gesamtsituation :grin:

1 „Gefällt mir“

Hab da mal gar keine Sorge - es kam bei mir nicht irgendwie merkwürdig an. Ich finde es gut, dass deine Infos auch für diejenigen auffindbar sind, die ähnlichen Fragen begegnen

Hallo zusammen,

der Beitrag ist nun doch schon knapp ein Jahr her, aber ich bin gerade darauf gestoßen und wollte noch mal deine Frage aufleben lassen :slight_smile:
Wie handhabt ihr das mit der Abrechnung? Da ich gerade im Aufbau der Selbstständigkeit bin und mit den Bienen und Kindern arbeiten möchte, sauge ich natürlich alle Infos auf die ich finden kann :wink:

Vielen Dank schon mal für Antworten.
Carlotta