Einigung zur EU-Honigrichtlinie

Der Deutsche Imkerbund e.V. teilt am 31. Januar 2024 mit:

In der vergangenen Nacht haben sich EU-Parlament, Rat
und Kommission auf eine gemeinsame Version der EU-Honigrichtlinie geeinigt. Diese muss noch vom Rat und vom Parlament abgesegnet werden, was in der Regel jedoch nur noch eine Formsache ist.

Die Neufassung der Richtlinie sieht einige neue Regelungen vor, unter anderem zur Herkunftsangabe von Mischhonigen in Supermärkten. Allerdings wird es eine gewisse Übergangszeit geben, bis die neuen Regeln Pflicht werden. Dann müssen die unterschiedlichen Herkünfte samt Prozentangabe auf den Etiketten stehen. Angaben wie „Mischung von Honigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ gehören somit schließlich der Vergangenheit an. […]

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Update zur EU-Honigrichtlinie vom 28. Februar 2024:

Kommission, Rat und Parlament haben sich auf eine Neufassung der EU-Honigrichtlinie geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte sich auf die Änderung der Ursprungsangabe beschränkt. Doch vor allem durch das Parlament wurden viele neue Punkte in die Diskussion eingeführt. Am Ende fanden die drei Parteien einen Kompromiss, um die Richtlinie noch in der aktuellen Legislaturperiode unter Dach und Fach zu bringen. Die wichtigsten Neuerungen sind wie folgt:

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