Eigene Honigglas-Etiketten

Hier mal ein kleiner Einschub, weil die Frage nach den so genannten Pflichtangaben auf dem Etikett immer wieder gestellt wird.

Pflichtangaben?

Die Pflichtangaben werden nach der deutschen Honigverordnung dann gefordert, wenn der Honig „als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht“, also verkauft wird.

Diese gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sind:

  • Verkehrsbezeichnung (z.B. „Honig“, „Blütenhonig“, „Waldhonig“, …)
  • Ursprungsland (z.B. „Deutschland“, „Deutscher Honig“)
  • Name und postalische Anschrift
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
  • Loskennzeichnung, wenn das MHD nicht taggenau ist
  • Hinweis zur Aufbewahrung (z.B. „Trocken, dunkel und vor Wärme geschützt lagern“)

Siehe auch den folgenden Artikel der bienen&natur mit weiteren Erläuterungen:

Honig-Etikett: Diese Angaben müssen drauf

Wer Honig verkauft, braucht ein Etikett. Einige Angaben auf dem Honig-Etikett sind gesetzlich vorgeschrieben. Bezeichnungen wie „kalt geschleudert“ sind dagegen nicht erlaubt.

Wer also den Honig gar nicht verkauft, ist da wohl völlig frei in der Gestaltung. Bis hin zum Weglassen des Etiketts. :wink:

2 „Gefällt mir“