Bei uns im Saarland ist ein Verlassen der Wohnung nur mit triftigen Grund erlaubt. Dazu gibt es einen Katalog mit Auflistung von triftigen Gründen. Nicht dazu gehört zu.B. Fahrt zum Imker, 80 km, um dort einen Bienenschwarm abzuholen für eine Bienenkiste zu besiedeln. Wer glaubt, ich scherze, der kann gerne auch das ältere Ehepaar fragen, das gemeinsam spazieren ging, nicht den Abstand von 1,5 m erhielt und von einer Streife unter Androhung der Ingewahrsamnahme auseinandergehen und mit gebührenden Abstand weitergehen musste. Oder sprich mit einer Familie in meinem Ort, die angezeigt wurde, weil sie mir 3 Erwachsenen und 2 Kindern (wohnen alle gemeinsam in Haus) in ihrem eigenen Garten saßen und daraufhin Besuch von der Polizei bekamen. Übrigens von einer 30 km entfernt stationierten Sondereinheit zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Coronaverordnung. Schöne Freiheit ist das. Und das von dir@Frankthebee angesprochene Treffen mit höchstens einer noch zum Haushalt gehörenden Person ist auch sehr restriktiv geregelt. Dazu gehört nicht der Besuch im Garten des Nachbarn, um ein Bierchen zu trinken.
Denuzianten lauern mittlerweile überall.
Dies ist hier in erster Linie ein Praxis-Forum. Ich bin selbst ein sehr politischer Mensch, aber dieses Forum ist kein Ort für parteipolitische Diskussionen und Parteiwerbung. Egal welcher Coleur. Sorry!
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